Das Obdachlosenheim, gegliedert in Haus 1 und 2, Erdgeschoss und Obergeschoss, hält 80 Einzelzimmer vor. Auf jedem Flur befinden sich 20 Einzelzimmer. Jede Wohnetage ist mit zwei Nasszellen und je einer Gemeinschaftsküche ausgestattet; die beiden Wohnbereiche im Erdgeschoss zusätzlich mit einer barrierefreien Dusche sowie einem Bad.
Jedes Zimmer ist mit einem Schrank, Bett, Tisch und Stuhl möbliert. Die Küchen sind mit je zwei Herden und zwei Spülen ausgestattet. Haus D hält zusätzlich 15 Einzelzimmer vor.
Ein Waschsalon mit 5 Waschmaschinen und Wäschetrocknern kann täglich zwischen 19.00 - 24.00 Uhr genutzt werden.
Die Notaufnahme im Haus 4 verfügt über 2 Vier-Bett-Zimmer und Haus 2 über 1 Zwei-Bett-Zimmer sowie einen Nasszellenbereich mit Hubbadewanne.
Gesetzliche Grundlage Ordnungsrechtliche Unterbringung nach § 1 i.V.m. § 13 Ordnungsbehördengesetz (OBG) des Landes Brandenburg vom 13.12.1991 erfolgt duch die Landeshauptstadt Potsdam, Arbeitsgruppe Wohnungssicherung/ Wohnungsaufsicht, Hegelallee 6-10, 14469 Potsdam, Haus 2.
Eine Notaufnahme durch die Polizei oder den wohnungslosen Bürger selbst ist möglich. Eine Einweisung durch vg. Behörde muss umgehend am nächstmöglichen Sprechtag nachgereicht werden.
Alle wohnungslosen Menschen, die im Obdachlosenheim aufgenommen werden, müssen vor oder unverzüglich nach der Einweisung durch ein amtsärztliches Zeugnis entsprechend § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) belegen, dass sie frei von einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose sind.
Beratung – Unterstützung in Einzelfällen
Anzahl Plätze: 10