Arbeitsschwerpunkt sind aufsuchende Hilfen nach §§ 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII.
In Kooperation mit dem Jugendamt findet u.a. Beratung in erzieherischen Fragen, Begleitung und Beratung in existenzssichernden Angelegenheiten sowie Unterstützung bei der Rückführung von Kindern/Jugendlichen in das familiäre Umfeld statt.
Wietere Angebote: Freizeit- und Gruppenangebote, Elternfrühstück und Ferienausflüge.