Hilfen zur Erziehung

Hilfen zur Erziehung

Informationen für Eltern, Pädagogen, Ärzte und alle Interessierten

 

Clearing
Wir erarbeiten in einem Clearing gemeinsam mit der Familie die richtige Art der Hilfeform. Dabei setzen wir ein interdisziplinäres Mitarbeiterteam ein.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung, Begleitung und Beratung Familien unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern soll gefördert werden, damit die Lebensumstände der Kinder in ihrer Familie langfristig verbessert werden können.

Unterstützende Familienhilfe (UFH)
In manchen Situationen wird in einer Familie eine langfristige Unterstützung Zeit benötigt, um ein funktionierendes Familiensystem stabil zu halten. Ein bereits erreichter Stand durch den Einsatz einer SPFH kann so konstant gehalten werden.

Erziehungsbeistand
Der Erziehungsbeistand arbeitet mit älteren Kindern / Jugendlichen an der Umsetzung gemeinsam aufgestellter, realitätsgerechter Ziele. Unter Einbeziehung der Eltern soll der Weg in die Verselbständigung angebahnt und begleitet werden.

AHOI
AHOI hat zum Ziel, Eltern in schwierigen psychosozialen Lebenslagen und Überlastungssituationen möglichst frühzeitig in der Schwangerschaft und/oder nach der Entbindung zu erreichen. Diese Hilfeform richtet sich an Familien mit Kindern unter 3 Jahre.

Dabei können Familien von sich selber aus Unterstützung nachfragen.

Frauenärzten, Kinderärzten, Krankenhäusern, Hebammen und Schwangerschaftsberatungsstellen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihren Klienten und/oder Patienten eine weiterführende Hilfe anzubieten.

AHOI 2
AHOI 2 hat zum Ziel, Kinder ab 3 Jahren vor latenter Kindeswohlgefährdung zu schützen.

Die Erfahrung aus dem Projekt AHOI zeigt deutlich auf, dass vor allem Familien Hilfe benötigen, die aus eigener Kraft nicht mehr vorankommen. Hierbei werden vermehrt Familien erfasst, in denen es zu Trennungen oder Scheidung gekommen ist. Oftmals ist nicht die erzieherische Person als Problem zu erkennen, sondern der neue Partner/ die neue Partnerin. Aufgrund dieser Problematiken ist es sehr wichtig, die Eltern zu stützen, um die Kinder zuschützen.

Unterstützt werden alle eingesetzten HelferInnen durch einen intensiven Austausch mit einer zertifizierten Kinderschutzfachkraft nach §8a SGB VIII.

Betreuungsweisung
Die Betreuung durch einen Betreuungshelfer (Betreuungsweisung) ist ein ambulantes pädagogisches Angebot, das straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden als Erziehungsmaßnahme per Weisung auferlegt werden kann.

Die Betreuung durch einen Betreuungshelfer wird in Form einer Einzelbetreuung von einem/einer pädagogischen Mitarbeiter/in durchgeführt. Die zentralepädagogische Methode ist das Einzelgespräch. Die Inhalte und die Art des unterstützenden Angebotes richten sich nach dem jeweiligen Bedarf des/der Betreuten.

Standorte

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