Jugendwohnen im Stadtteil hilft jungen Leuten, die Schwierigkeiten in ihren Familien haben. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Hilfe sind:
Wir bieten Beratung und Begleitung
Die Begleitung kann für ein Jahr in Anspruch genommen werden. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit einer Verlängerung um sechs Monate. Unsere Arbeit basiert auf dem §13, Abs.1 SGB VIII (Kinder und Jugendhilfegesetz) in Verbindung mit den Förderrichtlinien der Stadt Hannover.