Der Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII ist ein ambulantes Angebot der Kinder- und Jugendhilfe, das sich dem individuellen Bedarf entsprechend an ältere Kinder und Jugendliche, vorrangig 14 bis 18-Jährige, richtet. Hierbei werden ihnen Hilfestellungen und Unterstützung in konfliktreichen Lebenssituationen bis hin zur Krisenintervention gegeben, ihre Ressourcen aktiviert und Strategien im Umgang mit Konflikten vermittelt. Weiterhin stehen Angebote zur Alltags- und Freizeitgestaltung sowie vorhandene Familienbeziehungen im Fokus. Auch die Erarbeitung von geeigneten Kommunikationsregeln, Umgangsformen und Alltagstrukturen gehören zu den Aufgaben.