Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII

Der Erziehungsbeistand nach § 30 SGB VIII ist ein ambulantes Angebot der Kinder- und  Jugendhilfe, das sich dem individuellen Bedarf entsprechend an ältere Kinder und Jugendliche, vorrangig 14 bis 18-Jährige, richtet. Hierbei werden ihnen Hilfestellungen und Unterstützung in konfliktreichen Lebenssituationen bis hin zur Krisenintervention gegeben, ihre Ressourcen aktiviert und Strategien im Umgang mit Konflikten vermittelt. Weiterhin stehen Angebote zur Alltags- und Freizeitgestaltung sowie vorhandene Familienbeziehungen im Fokus. Auch die Erarbeitung von geeigneten Kommunikationsregeln, Umgangsformen und Alltagstrukturen gehören zu den Aufgaben.

Standorte

Löbauer Straße 48, 02625 Bautzen

Ambulante Erziehungshilfen (§ 27-30 SGB VIII)
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