Die Betreuung in einer Tagesgruppe stellt eine der gesetzlich verankerten „Hilfen zur Erziehung“ dar und kann nach Hilfeersuchen der Eltern durch das zuständige Jugendamt verfügt werden. Gesetzliche Grundlage ist der §32 SGB VIII/Kinder und Jugendhilfe.
Tagesgruppen sind eine teilstationäre Betreuungsform, d.h. die Kinder verbringen i.d.R. die Zeit nach der Schule ab mittags in der Einrichtung, sind jedoch abends, nachts und am Wochenende zu Hause.